Fachbewilligung Pflanzenschutz
Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsetzen, unterliegen in der Schweiz einer besonderen Sorgfaltspflicht. Jede Produktionsgärtnerei und Gartenbauunternehmung muss mindestens eine fachkundige Person beschäftigen, die über eine Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Gartenbau verfügt. Personen ohne Fachbewilligung können von einer fachkundigen Person angeleitet werden. Mehr dazu hier
Der Fachbewilligungsinhaber hat die Aufgabe im Unternehmen den sachgerechten Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln (Lagerung, Personenschutz) sowie den fachgerechten Umgang bei der Anwendung von Chemikalien (richtige Mittelwahl, keine übermässige Beeinträchtigung der Umwelt) sicherzustellen.
