Fachbewilligung Pflanzenschutz - JSZE - JardinSuisse Zentralschweiz - Gärtner aus Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri und ZugFachbewilligung Pflanzenschutz - JSZE - JardinSuisse Zentralschweiz - Gärtner aus Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri und Zug

Fachbewilligung Pflanzenschutz

Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsetzen, unterliegen in der Schweiz einer besonderen Sorgfaltspflicht. Jede Produktionsgärtnerei und Gartenbauunternehmung muss mindestens eine fachkundige Person beschäftigen, die über eine Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Gartenbau verfügt. Personen ohne Fachbewilligung können von einer fachkundigen Person angeleitet werden. Mehr dazu hier

Der Fachbewilligungsinhaber hat die Aufgabe im Unternehmen den sachgerechten Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln (Lagerung, Personenschutz) sowie den fachgerechten Umgang bei der Anwendung von Chemikalien (richtige Mittelwahl, keine übermässige Beeinträchtigung der Umwelt) sicherzustellen.

Gut zu wissen

Am 19.12.2025 hat der Bund eine neue Liste der anerkannten Ausbildungsabschlüsse veröffentlicht.

Neu ist auch das EFZ Gärtner/-in mit Abschluss vor 2003 für die FaBe Gartenbau anerkannt. Der Abschluss EFZ Gärtner/-in von 2003 bis 2025 gilt weiterhin für Gartenbau und Landwirtschaft.

Auf der Website von https://jardinsuisse.ch/de/themen/unsere-themen/fachbewilligung-pflanzenschutz/ finden Sie weitere Informationen, wie Sie Ihre bestehenden Dokumente umtauschen können.

Kursdaten werden hier veröffentlicht.